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AGB

Behandlungsvereinbarung und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Behandlung

1. Der Tierbesitzer stimmt hiermit einer physiotherapeutischen / osteopathischen Behandlung seines Tieres (folgend auch als Patient bezeichnet), durch Bianca Vieten (folgend als Therapeutin bezeichnet) zu.

2. Der Therapieplan richtet sich nach dem Ermessen der Therapeutin. Dieser wird von ihr, anhand der Krankheitsgeschichte, der Tierart, dem Alter und dem Geschlecht des Patienten, nach bestem Wissen und Gewissen ermittelt und kann im Einzelfall variieren.

3. Bei der Tierphysiotherapie und Osteopathie werden alternativmedizinische Behandlungsmethoden, die nicht schulmedizinisch anerkannt sind und nicht dem wissenschaftlichen Stand entsprechen, angewandt. Aus diesem Grund und der Individualität von Erkrankung/Beschwerden und dem Patienten, erfolgt kein Heilversprechen.

4. Die Therapeutin behält sich vor, einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen. Im Besonderen wenn es um Erkrankungen/Beschwerden geht, die sie gesetzlich nicht behandeln darf, sie in Gewissenskonflikte bringen könnten oder eine erforderliche Vertrauensbasis nicht entstehen kann. Außerdem ist die Therapeutin berechtigt, eine Behandlung nach eigener Abschätzung abzubrechen, wenn z.B. der Patient oder die beteiligten Personen Gefahr laufen, sich zu verletzen oder verletzt zu werden, sowie mit einer Verschlechterung des Krankheitsstatus des Patienten zu rechnen ist. In diesen Fall bleibt der Vergütungsanspruch der Therapeutin, für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, bestehen.

5. Der Tierbesitzer verpflichtet sich alle Angaben zu dem Patienten, insbesondere erforderliche Auskünfte zur Anamnese oder Diagnose, korrekt und vollständig anzugeben. Eine Haftung für Schäden des Patienten, die durch fehlerhafte Angaben, Fehlverhalten oder Fahrlässigkeit des Tierbesitzers entstehen, wird keine Haftung übernommen. Außerdem verpflichtet sich der Tierbesitzer während der Behandlung des Patienten anwesend zu sein, es sei denn, es wurde eine andere Vereinbarung, z.B. eine Vertretung, vereinbart. Eine aktive Mitwirkung ist nicht verpflichtend.

Rücktrittsrecht

1. Sollte der Tierbesitzer unzufrieden mit der Leistung der Therapeutin sein, oder aus anderen Gründen von dem Behandlungsvertrag zurücktreten wollen, ist dieser zu jeder Zeit dazu berechtigt. Der Rücktritt kann formlos erfolgen. Der Tierbesitzer ist dazu verpflichtet, die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts erbrachten Leistungen, zu zahlen.

2. Die Therapeutin ist berechtigt von dem Behandlungsvertrag zurückzutreten, wenn der Tierbesitzer sich nicht an die hier aufgeführten AGBs hält oder gegen sie verstößt. Der Rücktritt kann formlos erfolgen. Der Tierbesitzer ist dazu verpflichtet, die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts erbrachten Leistungen, zu zahlen.

Schweigepflicht

Die Therapeutin unterliegt einer Schweigepflicht. Um die Therapie zu optimieren und eventuell notwendige Rücksprachen durchführen zu können, wird die Therapeutin gegenüber dem behandelnden Tierarzt oder anderen behandelnden Therapeuten, von der Schweigepflicht entbunden.

Die Schweigepflicht entfällt, wenn im Zusammenhang mit der Beratung oder Behandlung, persönliche Angriffe gegen die Therapeutin oder ihre Berufsausübung stattfinden und die Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen notwendig für die Entlastung der Therapeutin sind.

Terminvereinbarung

Die Terminvereinbarung erfolgt vorab telefonisch.

Terminabsagen

Terminabsagen erfolgen mindestens 24 Stunden vor dem geplanten Termin, bei Terminen, die auf einen Montag fallen bis Samstag, 19 Uhr, telefonisch oder per E-Mail.  Hierbei entstehen keine Kosten. Wenn die Terminabsage jedoch aus nicht nachvollziehbaren Gründen, nicht rechtzeitig erfolgt, mindestens 24 Stunden vor dem geplanten Termin, bei Terminen, die auf einen Montag fallen bis Samstag, 19 Uhr, kann der Termin voll abgerechnet werden. Sollte die Therapeutin, z.B. aus Krankheitsgründen, einen Termin absagen müssen, wird ein Ersatztermin zum nächstmöglichen Zeitpunkt angeboten.

Pünktlichkeit

Da Equilupus eine mobile Praxis ist, kann es aufgrund unvorhersehbarer Verkehrsbeeinträchtigungen zu Verzögerungen kommen. Sofern vorhanden, wird der Tierbesitzer, wenn möglich, unverzüglich über die Verzögerung informiert. Sollte der Tierbesitzer nicht pünktlich am vereinbarten Treffpunkt erscheinen können, sollte auch er die Therapeutin, sofern möglich, unverzüglich über die Verzögerung informieren. Aufgrund nachfolgender Termine kann die Behandlung meist nicht nach hinten ausgeweitet werden. Die Therapeutin wird trotzdem eine bestmögliche Therapie in der verbliebenen Zeit anbieten, sofern die Zeit noch ausreicht.

Haftpflichtversicherung

Equilupus verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Dennoch ist der Tierbesitzer haftungspflichtig gegenüber Schäden, die an Personen, der Praxisausrüstung, sowie dem Behandlungsort, durch ihn oder den Patienten entstehen. Der Tierbesitzer bestätigt, über eine gültige Haftpflichtversicherung, sowie eine gültige Tierhaftpflichtversicherung zu verfügen.

Bezahlung der Behandlungen

Die Bezahlung erfolgt direkt nach der Behandlung in Bar. Eine bargeldlose Zahlung ist nicht möglich. Der Rechnungsbeleg kann auf Nachfrage per E-Mail zugesendet werden. Sollte die Bezahlung nach der Behandlung verweigert werden, wird dem Tierbesitzer die Bezahlung in Rechnung gestellt und ggf. ein Mahnverfahren in die Wege geleitet. Die Rechnung ist binnen 14 Tagen zu zahlen, die Zahlungsfrist läuft ab dem Tag des Rechnungsdatums. Die Bankdaten können der Rechnung entnommen werden. Equilupus verpflichtet sich nach Verzug der Zahlungsfrist nur eine einzige Mahnung zu versenden, die beaufschlagte Mahngebühr beträgt 5,00€. Erfolgt die Zahlung der ausstehenden Rechnung, innerhalb der gesetzlichen Frist, wiederrum nicht, wird ohne weitere Benachrichtigung das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen. Nach einem Mahnverfahren ist eine Behandlung nur noch gegen eine Barzahlung, vor Beginn der Behandlung möglich. Die Preise für die Behandlungseinheiten, sowie für die Fahrtkosten können jederzeit der Preisliste auf der Homepage (www.equilupus.de) entnommen oder bei der Therapeutin erfragt werden.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt. Equilupus ist jederzeit berechtigt die allgemeinen Geschäftsbedingungen abzuändern.